Wärmepumpe-Kompass
Gesetzeslage

Heizungsgesetz 2026: Was nach der Novelle wirklich gilt

Wärmepumpe-Kompass RedaktionStand Juli 2026

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige „Heizungsgesetz“ grundlegend umgebaut. Die pauschale 65-Prozent-Pflicht ist gefallen. Was bedeutet das für dich als Eigentümer — und ist die Wärmepumpe damit vom Tisch? Kurz gesagt: nein, sie ist nur keine Pflicht mehr, sondern eine Rechenaufgabe.

Das ändert sich mit dem GModG

Der Kern der Novelle: Die starre Vorgabe, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, entfällt — im Neubau wie im Bestand. An ihre Stelle tritt ein flexiblerer Rahmen, der stärker auf den CO₂-Preis als Lenkungsinstrument setzt.

  • Freie Wahl der Heizung im Bestand: Wärmepumpe, Hybrid, Fernwärme, Biomasse — und auch neue Gas- oder Ölheizungen sind wieder zulässig.
  • Die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizungen bleibt bestehen (bis zu 70 %).
  • Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden — eine Austauschpflicht greift nur in engen Sonderfällen.

Heißt „keine Pflicht“ auch „lohnt sich nicht“?

Das ist der Denkfehler, den viele gerade machen. Dass du wieder eine Gasheizung einbauen darfst, macht sie nicht wirtschaftlich. Zwei Dinge sprechen weiter klar für den Umstieg: Erstens gibt es auf fossile Heizungen keinen Cent Förderung, auf die Wärmepumpe bis zu 70 %. Zweitens steigt der CO₂-Preis Jahr für Jahr — die Betriebskosten von Öl und Gas werden planbar teurer.

Die Novelle nimmt also den Zwang, nicht die Wirtschaftlichkeit. Für die meisten selbstnutzenden Eigentümer bleibt die Wärmepumpe die günstigste Gesamtrechnung — nur ist sie jetzt eine freie Entscheidung.

Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?

Nein — nicht allein wegen des Gesetzes. Eine funktionierende Öl- oder Gasheizung darf weiterlaufen und bei Defekt repariert werden. Eine Pflicht zum Austausch besteht nur in wenigen Sonderfällen, etwa wenn eine sehr alte Anlage irreparabel ausfällt. Wer aber ohnehin vor einem Tausch steht, entscheidet besser nach Wirtschaftlichkeit als nach Angst vor dem Gesetz.

Rechne mit dem Betrieb, nicht nur mit der Anschaffung

Eine neue Gasheizung ist in der Anschaffung günstiger, im Betrieb über 15–20 Jahre aber oft teurer — wegen steigendem CO₂-Preis und fehlender Förderung. Vergleiche die Gesamtkosten, nicht nur den Kaufpreis.

Dein nächster Schritt

Wenn ein Tausch ansteht, klärst du am besten zwei Fragen parallel: Wie viel Förderung steht dir zu, und was kostet die passende Anlage in deinem Haus konkret. Das erste beantwortet unser Förderrechner, das zweite nur ein Fachbetrieb mit Heizlastberechnung vor Ort.

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Keine Kosten, keine Verpflichtung. Weitergabe nur an passende Betriebe.

Hinweis: Dieser Beitrag ist redaktionelle Orientierung, keine Steuer-, Rechts- oder Energieberatung. Förderhöhen und Fristen ändern sich — verbindlich sind BAFA/KfW und dein Fachbetrieb.

Quellen

Häufige Fragen

Ist die 65-Prozent-Regel wirklich komplett weg?+

Mit dem GModG entfällt die pauschale 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch im Neubau und Bestand. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner beschlossenen Fassung — das hier ist eine redaktionelle Einordnung, keine Rechtsberatung.

Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?+

Ja, nach der Novelle ist das im Bestand wieder zulässig. Sie wird allerdings nicht gefördert, und die Betriebskosten steigen mit dem CO₂-Preis. Für viele ist das langfristig die teurere Wahl.

Gilt für kommunale Wärmeplanung noch eine Frist?+

Die kommunale Wärmeplanung läuft weiter und beeinflusst, ob in deinem Ort z. B. Fernwärme eine Option wird. Konkrete Fristen hängen von deiner Gemeinde ab — frag bei der Kommune oder dem Energieberater nach.

Lohnt sich Warten auf noch bessere Bedingungen?+

Eher nicht. Die aktuelle Förderung von bis zu 70 % ist historisch hoch; Förderprogramme werden erfahrungsgemäß eher zurückgefahren als ausgeweitet. Wer ohnehin tauschen muss, nimmt die heutige Förderkulisse mit.

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