Wärmepumpe-Kompass
Förderung

Wärmepumpe-Förderung 2026: bis zu 70 % — so bekommst du sie

Wärmepumpe-Kompass RedaktionStand Juli 2026

Trotz der GEG-Novelle im Juli 2026 bleibt die Förderung für den Heizungstausch bestehen: Über die BEG-Einzelmaßnahmen sind weiterhin bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Wir erklären, aus welchen Bausteinen die 70 % entstehen, wer wie viel bekommt — und in welcher Reihenfolge du den Antrag stellst, damit nichts verfällt.

Wie sich die 70 % zusammensetzen

Die Förderung ist ein Baukasten: Jeder Baustein ist ein Prozentsatz auf die förderfähigen Kosten, und die Summe ist bei 70 % gedeckelt. Erreichen kann die Höchstförderung nur, wer mehrere Boni kombiniert.

  • Grundförderung: 30 % — für jeden, der eine alte Heizung gegen eine förderfähige klimafreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe) tauscht.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % — für Selbstnutzer, die eine funktionsfähige alte Öl-, Kohle-, Gas- (≥ 20 Jahre) oder Nachtspeicherheizung ersetzen.
  • Einkommens-Bonus: 30 % — für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr.
  • Effizienz-Bonus: 5 % — für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-, Wasser- bzw. Abwasserwärme als Quelle.

Rechne deinen Zuschuss selbst aus

Setze deine Situation im Rechner zusammen — er zeigt dir sofort den effektiven Fördersatz, den Zuschuss in Euro und deinen Eigenanteil. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit gedeckelt, daraus ergibt sich der Höchstzuschuss von 21.000 €.

Förderrechner · BEG Juli 2026
24.000 €inkl. Einbau, vor Förderung
10.000 €45.000 €
Dein Förderzuschuss
12.000 €
entspricht 50 % Förderung
Grundförderung+30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus+20 %
Förderfähige Kosten24.000 €
Dein Eigenanteil12.000 €
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Richtwert nach BEG-Systematik, Juli 2026. Verbindlich sind BAFA/KfW-Bescheid und das Fachbetrieb-Angebot.

Wichtig: die richtige Reihenfolge beim Antrag

Der häufigste teure Fehler ist, den Vertrag mit dem Fachbetrieb zu früh zu unterschreiben. Der Zuschuss wird bei der KfW beantragt — und du brauchst dafür einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderung enthält. Ohne diese Klausel riskierst du, dass die Maßnahme als „vor Antragstellung begonnen“ gilt und die Förderung entfällt.

Praktisch heißt das: erst Angebot einholen, dann Vertrag mit Förderklausel, dann Antrag bei der KfW, und erst nach der Zusage loslegen. Ein Energie-Effizienz-Experte (Fachliste) hilft beim Antrag und ist selbst anteilig förderfähig.

Nicht ohne Förderklausel unterschreiben

Ein Vertrag ohne Bedingung „vorbehaltlich der Förderzusage“ kann deinen Anspruch kosten. Diese Klausel gehört ins Angebot, bevor du unterschreibst — kläre das aktiv mit dem Betrieb.

Was ist förderfähig — und was nicht

  • Förderfähig: Gerät, Einbau, Demontage der Altanlage, Anpassung des Heizsystems (z. B. größere Heizkörper), notwendige Elektroarbeiten, Fachplanung und Baubegleitung.
  • Nicht förderfähig: eine neue reine Gas- oder Ölheizung — die ist seit der Novelle zwar wieder erlaubt, aber ohne jeden Zuschuss.
  • Gedeckelt: förderfähige Kosten bei 30.000 € für die erste Wohneinheit. Alles darüber zahlst du voll selbst.
Hinweis: Dieser Beitrag ist redaktionelle Orientierung, keine Steuer-, Rechts- oder Energieberatung. Förderhöhen und Fristen ändern sich — verbindlich sind BAFA/KfW und dein Fachbetrieb.

Quellen

Häufige Fragen

Bekomme ich die Förderung auch als Vermieter?+

Ja, die Grundförderung von 30 % gibt es auch für vermietete Objekte. Die Boni (Klimageschwindigkeit, Einkommen) sind aber an die Selbstnutzung gebunden und entfallen für Vermieter. Der Effizienz-Bonus bleibt möglich.

Kann ich Förderung und einen zinsgünstigen Kredit kombinieren?+

Ja. Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW einen Ergänzungskredit für den Heizungstausch an, den selbstnutzende Eigentümer mit begrenztem Einkommen zinsvergünstigt bekommen können. Der Zuschuss reduziert dabei die zu finanzierende Summe.

Wie lange dauert es von Antrag bis Auszahlung?+

Der Antrag läuft über die KfW; nach der Zusage kannst du starten, die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Nachweis der Maßnahme. Plane realistisch mehrere Wochen für die Zusage und weitere Wochen nach Fertigstellung ein — verlasse dich auf die aktuellen KfW-Angaben, nicht auf Faustregeln.

Gilt die 70-Prozent-Grenze pro Maßnahme oder pro Jahr?+

Der Deckel bezieht sich auf die förderfähigen Kosten der Heizungsmaßnahme je Wohneinheit (30.000 €) und den maximalen Fördersatz von 70 %. Weitere Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung) laufen über eigene, getrennte Fördertöpfe.

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